Der Besitzer eines Kraftfahrzeuges oder Anhängers haftet für alle Schäden, die mit seinem Auto verursacht werden, in unbegrenzter Höhe. Wenn nach einem Unfall verletzte oder sogar getötete Menschen zurückbleiben, können sich diese Forderungen durchaus in die Millionen summieren. Deshalb hat der Gesetzgeber bereits in den 1930er Jahren eine Kfz Haftpflichtversicherung für alle Fahrzeughalter bindend eingeführt. Diese Versicherung reguliert die finanziellen Forderungen aus Personenschäden, Sachschäden und reinen Vermögensschäden.
Die Höhe der Beiträge zur Kfz Haftpflichtversicherung hängt im Wesentlichen von drei Faktoren ab. Zunächst spielt das zu versichernde Fahrzeug eine entscheidende Rolle. Hier sind alle Kfz nach ihrer Unfallbeteiligung und nach den Instandsetzungskosten in Typklassen eingeordnet. Der zweite entscheidende Punkt sind die Fahrer. Jedes unfallfrei zurückgelegte Jahr, in dem die Kfz Haftpflichtversicherung keine Schäden zu regulieren hatte, wird mit einer neuen Stufe und damit mit einem Rabatt in der Schadenfreiheitsklasse belohnt. Und schließlich wird noch der Zulassungsbezirk über die Regionalklasse berücksichtigt. Fahrzeuge, die vorwiegend in Ballungsgebieten verkehren, unterliegen in den Augen der Versicherungen einem größeren Unfallrisiko, als Autos, die nur auf dem flachen Land fahren. Darüber hinaus gewähren viele Versicherungsgesellschaften noch eine Reihe individueller Rabatte. Hier reicht die Palette vom Abschlag für bestimmte Berufsgruppen bis hin zum Nachlass für die Besitzer von Eigenheimen.
Die günstigsten Beiträge bieten meist die Direktversicherer. Diese Gesellschaften bieten ihre Produkte nur im Internet an und verzichten auf einen teuren Außendienst. Allerdings muss der Kunde sich hier selbst durch das Kleingedruckte kämpfen. Tarifrechner im Internet vergleichen die Angebote aller Anbieter am deutschen Markt. Wer seine Haftpflichtversicherung wechseln möchte, muss den alten Vertrag bis zum 30.11. schriftlich kündigen.