Auch Zweiradfahrer sind eine Personengruppe mit einem Versicherungsbedürfnis. Als einspuriges Fahrzeug das Motorrad und sein Fahrer auch prinzipiell etwas gefährdeter, als dies bei einem zweispurigen Fahrzeug der Fall wäre. Für die Zulassung des Motorrades ist eine einfache Motorradversicherung in Form einer Haftpflichtversicherung ausreichend. Diese Pflichtversicherung ist gesetzlich vorgeschrieben und deckt im Schadensfall fremde Sach- und Personenschäden im Rahmen der Versicherungssumme ab. Viele Anbieter von Versicherung für Motorrad haben eine erweiterte Versicherungssumme, als die gesetzlich vorgeschriebene Mindestsumme, gegen einen kleinen Aufpreis bei der Prämie im Angebot, hier unterscheiden sich die unterschiedlichen Versicherer auch voneinander.
-
Letzte Artikel
Letzte Kommentare
Archive
Kategorien
Meta